Bio?
1. Bio-Logos erklärt
Das obere Siegel ist von der europäischen Union seit Anfang Juli 2010 auf allen EU Biolebensmitteln vorgeschrieben und symbolisiert Europa und die Natur.
Unterhalb ist das deutsche Biosiegel, dass von 2001 bis 2010 gültig war. 2010 wurde das deutsche Seigel vom EU-Biosiegel abgelöst. Dennoch wird das deutsche Siegel immer noch auf vielen Produkten zusätzlich abgebildet.
![](https://www.xn--nutzbar-grn-2hb.de/wp-content/uploads/2020/04/Biologo.jpg)
2.Voraussetzungen für Bio-Produkte
Bioprodukte dürfen laut EU Verordnung nur dann als solche deklariert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
2.1 Bio-Produkte aus EU-Staaten:
- keine gentechnische Veränderung.
- kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Kunstdüngern oder Klärschlamm.
- Tiere müssen zu 95% mit biologischen Futter gefüttert werden und dürfen nicht mit Antibiotika und/oder Wachstumshormonen behandelt werden.
- fertige Produkte dürfen zur Haltbarmachung nicht ionisierend mit Röntgen oder Gammastrahlung bestahlt werden.
- Zusatzstoffe dürfen nur dann beigefügt werden, wenn das Endprodukt ohne diesen Zusatzstoff nicht hergestellt werden kann oder nicht haltbar wäre.
- fertige Bio-Produkte dürfen maximal 5% konventionell hergestellte Substanzen beinhalten. Um diese Hürde zu überwinden, werden oftmals Produkte mit Wasser gestreckt.
- Auf frischen als auch auf weiterverarbeiten Bio-Produkten muss der Herstellungsort angegeben werden, aus dem 98% der landwirtschaftlich erzeugten Zutaten stammen. Unterschieden wird aber nur zwischen „EU-Herkunft“ und
„Nicht-EU-Herkunft“.
2.2 Bio-Produkte aus dem Ausland
- allgemein gelten die selben Regeln, wie für EU-Staaten
- Bio-Produkte aus Drittstaaten unterliegen weder einer Herkunftskennzeichnung noch sind sie verpflichtet das EU-Bio-Logo zu verwenden.
3. Kontrollen von biologischen Landwirten
Kontrollen innerhalb der EU.
Die Kontrollbetriebe sind von den zu prüfenden Unternehmen abhängig, da die Produzenten sich die Kontrollstelle und auch die zu prüfenden Personen aussuchen dürfen. Das Ergebnis solcher Regelungen kann in der Doku des SWR über Eier selbst angeschaut werden. Youtube
Kontrollen außerhalb der EU.
Biologische Erzeugnisse aus dem Ausland werden von speziellen Kontrollstellen übernommen. Insgesamt gibt es 55 Kontrollstellen, die die gesamten ausländischen Bio-Produzenten überprüfen sollen. ARD
4. Lebensmittelkontrollen in der Praxis
Wegen der hohen Importmenge werden allgemein nur noch Stichproben an tierischen Produkten in Form von Seh- und Tastsinnuntersuchunen vorgenommen, wird bei diesen Stichproben etwas auffällig wird eine Probe zur Analyse an ein Labor geschickt.
Pflanzliche Produkte werden ausschließlich vom Markt „überwacht“, externe Kontrollen gibt es nicht. Konventionelle Produkte wie pasteurisierte Tomaten, eingelegte Mandarinen und eingelegte Pilze stammen größtenteils aus China. Auf Verpackungen von weiterverarbeiteten Lebensmitteln muss das Ursprungsland aber nicht angegeben werden, weshalb meistens nur die Importfirma zu finden ist. Youtube
Mittlerweile kommt ein sehr hoher Teil aus China, wie pasteurisierte Tomaten, Pilze und Dosenmanderinen
5. Abkürzungen auf Produkten
Die Abkürzung g.U. steht für „geschützte Ursprungsbezeichnung“. Diese Abkürzung bekommen nur Produkte, bei der das gesamte Produkt also die Rohstoffe, die Erzeugung, die Herstellung als auch die Verarbeitung an einem bestimmten geografischen Gebiet stattfinden.
Die Abkürzung g.g.A. steht für „geschützte geografische Angabe“ und wird vergeben, sobald ein Verarbeitungsschritt der Produktion an einem vorher definierten Ort stattfindet.
6. Plastikverbote in der EU
Ab 2021 werden in der EU eine Auswahl an Einwegplastik verboten, darunter fallen Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen, Teller und Schalen. Gefährliches Microplasik wie in normalen Shampoos und Zahnpasta bleibt aber weiterhin erlaubt.